Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Unsere AGB gelten für die Lieferung und Leistungen von Tresoren und Schließfachanlagen aufgrund des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages sowie für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
Es gelten ausschließlich unsere AGB. AGB des Kunden gelten nur, soweit wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender AGB des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung des bestellten Tresors annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung zu leisten. Ein Abzug von Skonto wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentum an dem gelieferten Tresor vor.
§ 5 Leistungszeit, Gefahrübergang
Sind von uns Lieferfristen angegeben und Gegenstand des Kaufvertrages geworden, verlängern sich diese bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, soweit der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
Ist der Kunde Unternehmer, ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, die Lieferung ab Werk vereinbart.
§ 6 Haftung für Mängel
(1) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nachfolgend keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb dieser Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn der Mangel durch uns arglistig verschwiegen wurde oder wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Tresors übernommen haben. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche zwei Jahre.
Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Art der Nacherfüllung vor. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche gegenüber Unternehmer als Kunden beträgt ein Jahr.
§ 7 Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie dem Ersatz von Verzugsschäden. Die Haftung im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt für uns tätige Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten das für unseren Sitz zuständige Gericht.
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